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30.04.2024; 17:45 Uhr
Anonymisierung von Urteilen in öffentlichen Datenbanken
Verfahren gegen OpenJur

Das Landgericht (LG) Hamburg verhandelt eine Klage gegen die private Rechtsprechungsdatenbank OpenJur (324 O 278/23). Darin wird OpenJur vorgeworfen, ein veröffentlichtes Urteil nicht ausreichend anonymisiert zu haben. Darüber berichtet LTO.

Der Kläger vor dem LG Hamburg war Partei eines Urteils, das OpenJur auf seiner Plattform teils nicht anonymisiert veröffentlichte: Er, der Kläger des hiesigen Verfahrens, wurde in dem veröffentlichten Urteil u.a. mit Namen benannt. Dagegen wehrte er sich, woraufhin OpenJur das Urteil in der ursprünglichen Form innerhalb weniger Minuten von der Plattform nahm. Der Kläger macht im Klagverfahren daher nur Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 DS-GVO, Auskunft gemäß Art. 15 DS-GVO und einen Unterlassungsanspruch für die Zukunft geltend.

Der Fall wirft mehrere komplexe datenschutzrechtliche Fragen auf: Es stellt sich u.a. die Frage, ob Informationen aus einem öffentlichen Gerichtsprozess überhaupt dem Datenschutz unterfallen und ob sich OpenJur auf das Medienprivileg des Art. 85 Abs. 2 DS-GVO berufen kann, sodass die DS-GVO auf den Fall nicht anwendbar wäre. Die Entscheidung ist für den 26. Juli 2024 anberaumt.

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