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02.05.2024; 12:24 Uhr
Status Quo des »Gesetzes gegen digitale Gewalt«
Gesetzesvorhaben sei »ins Schlingern geraten«

Constanze von Bullion analysiert in der Süddeutschen Zeitung, warum weiterhin kein Referentenentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorliegt. Den Grund sieht sie in zwei Gerichtsentscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH).

Das Eckpunktepapier zum geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt hatte das Bundesministerium für Justiz (BMJ) vor gut einem Jahr vorgestellt (vgl. Meldung vom 13. April 2023). Wann mit einem Referentenentwurf zu rechnen ist, scheint jedoch weiterhin, und auch nach Angaben des BMJ, nicht absehbar.

Grund dafür seien im Wesentlichen zwei Urteile, so Constanze von Bullion: Die Entscheidung des EuGH betrifft die nationale Plattformhaftung. Der EuGH hatte im vergangenen Herbst entschieden, dass Plattformen, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, nicht mit »generell-abstrakten Verpflichtungen« eines wiederum anderen Mitgliedstaates belegt werden dürfen (ZUM 2024, 199; vgl. Meldung vom 14. November 2023). Die Entscheidung des BGH betrifft die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach der EuGVVO im Gestattungsverfahren zur Bestandsdatenauskunft (III ZB 25/21). Beide Entscheidungen hätten weitreichende Auswirkungen für den Entwurf eines möglichst effektiven Gesetzes gegen digitale Gewalt.

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